AFBG

Diese Kurse können über AFBG (auch Aufstiegs-BAföG genannt) teilfinanziert werden.
AFBG wird für Teilzeitkurse wie unsere einkommensunabhängig gezahlt. Es gibt keine Altersgrenze.
Das AFBG deckt die Kurskosten ab 40% der Fördersumme werden als Zuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Von den restlichen 60%, die als Darlehen gewährt werden, wird nach Bestehen der IHK-Prüfung ein weiterer großer Teil erlassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.